Handwerkerrechnungen sind oft sehr umfangreich und kompliziert. Bei bestimmten Rechnungen zu größeren Angeboten bzw. umfangreichen Bauvorhaben war es eher die Regel als die Ausnahme, dass diese Rechnung nochmals geändert werden muss. Das war gegenüber früheren Zeiten, als Rechnungen noch "analog" erstellt wurden mit einer Software auch sehr einfach, da man eine erstellte Rechnung wieder aufrufen, ändern und erneut drucken konnte. Dies widersprach aber schon immer den Grundsätzen der Finanzbehörden bezüglich des Umgangs mit buchhaltungsrelevanten Dokumenten.
Diese Grundsätze sehen vor, dass eine Rechnung, nachdem sie erstellt wurde, alle Rechnungsmerkmale (wie z.B. Rechnungsnummer oder MwSt.-Ausweis) bekommen hat und gedruckt wurde, nicht mehr geändert werden darf.
Diesen Grundsätzen mussten wir nachkommen! Software, die eine solche nachträgliche Rechnungsänderung erlauben, sind bei den Betriebsprüfungsbehörden entsprechend verzeichnet und Anwender solcher Produkte stehen bei Betriebsprüfungen unter Generalverdacht.
Sollten wir also eine Rechnung NACHTRÄGLICH ändern müssen, werden wir diese Bearbeitung zusätzlich berechnen. Bitte helfen Sie uns, indem Sie uns korrekte Angaben unter anderem auch zu Objekten, anderen Anschriften o.ä. machen.