Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird die Nutzung von mindestens 65%
Erneuerbaren Energien spätestens ab 2028 für alle neuen Heizungen verbindlich. So
können Klimaschutz, Energiesicherheit und Verbraucherschutz gleichermaßen gestärkt
werden.
Unser Service für Sie und Euch: Hier Förderung für den Heizungstausch auf einen Blick (BEG) herunterladen.